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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1163. 1 Ist die Forderung , für welche die Hypothek bestellt ist , nicht zur Entstehung gelangt , so steht die Hypothek dem Eigentümer zu . Erlischt die Forderung , so erwirbt der Eigentümer die Hypothek .
=S=> BGB 1163. 2 Eine Hypothek , für welche die Erteilung des Hypothekenbriefs nicht ausgeschlossen ist , steht bis zur Übergabe des Briefes an den Gläubiger dem Eigentümer zu .