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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1153. 1 Mit der Übertragung der Forderung geht die Hypothek auf den neuen Gläubiger über .
=S=> BGB 1153. 2 Die Forderung kann nicht ohne die Hypothek , die Hypothek kann nicht ohne die Forderung übertragen werden .