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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1152 Im Falle einer Teilung der Forderung kann , sofern nicht die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen ist , für jeden Teil ein Teilhypothekenbrief hergestellt werden ; die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks ist nicht erforderlich . Der Teilhypothekenbrief tritt für den Teil , auf den er sich bezieht , an die Stelle des bisherigen Briefes .