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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1144 Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen , die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind .