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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1139 Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden , so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs , der sich darauf gründet , dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei , der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag , sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypothek gestellt wird . Wird der Widerspruch innerhalb des Monats eingetragen , so hat die Eintragung die gleiche Wirkung , wie wenn der Widerspruch zugleich mit der Hypothek eingetragen worden wäre .