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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1130 Ist der Versicherer nach den Versicherungsbestimmungen nur verpflichtet , die Versicherungssumme zur Wiederherstellung des versicherten Gegenstands zu zahlen , so ist eine diesen Bestimmungen entsprechende Zahlung an den Versicherten dem Hypothekengläubiger gegenüber wirksam .