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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1125 Soweit die Einziehung der Miete oder Pacht dem Hypothekengläubiger gegenüber unwirksam ist , kann der Mieter oder der Pächter nicht eine ihm gegen den Vermieter oder den Verpächter zustehende Forderung gegen den Hypothekengläubiger aufrechnen .