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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1119. 1 Ist die Forderung unverzinslich oder ist der Zinssatz niedriger als fünf vom Hundert , so kann die Hypothek ohne Zustimmung der im Range gleich - oder nachstehenden Berechtigten dahin erweitert werden , dass das Grundstück für Zinsen bis zu fünf vom Hundert haftet .
=S=> BGB 1119. 2 Zu einer Änderung der Zahlungszeit und des Zahlungsorts ist die Zustimmung dieser Berechtigten gleichfalls nicht erforderlich .