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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 1028. 1 Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage , durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird , errichtet worden , so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung , auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist . Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit , soweit der Bestand der Anlage mit ihr in Widerspruch steht .
=S=> BGB 1028. 2 Die Vorschrift des § 892 findet keine Anwendung .