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Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
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=S=> BGB 927. 3 Ist vor dem Erlass des Ausschließungsbeschlusses ein Dritter als Eigentümer oder wegen des Eigentums eines Dritten ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen worden , so wirkt der Ausschließungsbeschluss nicht gegen den Dritten .