kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
99
=S=> BGB 920. 1 Lässt sich im Falle einer Grenzverwirrung die richtige Grenze nicht ermitteln , so ist für die Abgrenzung der Besitzstand maßgebend . Kann der Besitzstand nicht festgestellt werden , so ist jedem der Grundstücke ein gleich großes Stück der streitigen Fläche zuzuteilen .
=S=> BGB 920. 2 Soweit eine diesen Vorschriften entsprechende Bestimmung der Grenze zu einem Ergebnis führt , das mit den ermittelten Umständen , insbesondere mit der feststehenden Größe der Grundstücke , nicht übereinstimmt , ist die Grenze so zu ziehen , wie es unter Berücksichtigung dieser Umstände der Billigkeit entspricht .