kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
37
=S=> BGB 909 Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden , dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert , es sei denn , dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist .