kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 3 Sachenrecht
Orginal 0
Inhalt
114
=S=> BGB 859. 1 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren .
=S=> BGB 859. 2 Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen , so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen .
=S=> BGB 859. 3 Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen , so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen .
=S=> BGB 859. 4 Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu , welcher nach § 858 Abs . 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss .