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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 842 Die Verpflichtung zum Schadensersatz wegen einer gegen die Person gerichteten unerlaubten Handlung erstreckt sich auf die Nachteile , welche die Handlung für den Erwerb oder das Fortkommen des Verletzten herbeiführt .