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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 798 Ist eine Schuldverschreibung auf den Inhaber infolge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlauf nicht mehr geeignet , so kann der Inhaber , sofern ihr wesentlicher Inhalt und ihre Unterscheidungsmerkmale noch mit Sicherheit erkennbar sind , von dem Aussteller die Erteilung einer neuen Schuldverschreibung auf den Inhaber gegen Aushändigung der beschädigten oder verunstalteten verlangen . Die Kosten hat er zu tragen und vorzuschießen .