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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 781 Zur Gültigkeit eines Vertrags , durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird ( Schuldanerkenntnis ) , ist schriftliche Erteilung der Anerkennungserklärung erforderlich . Die Erteilung der Anerkennungserklärung in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Ist für die Begründung des Schuldverhältnisses , dessen Bestehen anerkannt wird , eine andere Form vorgeschrieben , so bedarf der Anerkennungsvertrag dieser Form .