kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
34
=S=> BGB 754 Der Verkauf einer gemeinschaftlichen Forderung ist nur zulässig , wenn sie noch nicht eingezogen werden kann . Ist die Einziehung möglich , so kann jeder Teilhaber gemeinschaftliche Einziehung verlangen .