kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
61
=S=> BGB 685. 1 Dem Geschäftsführer steht ein Anspruch nicht zu , wenn er nicht die Absicht hatte , von dem Geschäftsherrn Ersatz zu verlangen .
=S=> BGB 685. 2 Gewähren Eltern oder Voreltern ihren Abkömmlingen oder diese jenen Unterhalt , so ist im Zweifel anzunehmen , dass die Absicht fehlt , von dem Empfänger Ersatz zu verlangen .