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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 630 Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern . Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken . Die Erteilung des Zeugnisses in elektronischer Form ist ausgeschlossen . Wenn der Verpflichtete ein Arbeitnehmer ist , findet § 109 der Gewerbeordnung Anwendung .