kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
28
=S=> BGB 612a Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen , weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt .