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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 612. 1 Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart , wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist .
=S=> BGB 612. 2 Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt , so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung , in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen .
=S=> BGB 612. 3 ( weggefallen )