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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 531. 1 Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Beschenkten .
=S=> BGB 531. 2 Ist die Schenkung widerrufen , so kann die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden .