kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
42
=S=> BGB 487 Von den Vorschriften dieses Titels darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden . Die Vorschriften dieses Titels finden , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , auch Anwendung , wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden .