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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 485. 1 Dem Verbraucher steht bei einem Teilzeit-Wohnrechtevertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu .
=S=> BGB 485. 2 Die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht muss auch die Kosten angeben , die der Verbraucher im Falle des Widerrufs gemäß Absatz 5 Satz 2 zu erstatten hat .
=S=> BGB 485. 3 Ist dem Verbraucher der in § 482 bezeichnete Prospekt vor Vertragsschluss nicht oder nicht in der in § 483 Abs . 1 vorgeschriebenen Sprache ausgehändigt worden , so beträgt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts abweichend von § 355 Abs . 2 Satz 1 einen Monat .
=S=> BGB 485. 4 Fehlt im Vertrag eine der Angaben , die in der in § 482 Abs . 2 bezeichneten Rechtsverordnung bestimmt werden , so beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts erst , wenn dem Verbraucher diese Angabe schriftlich mitgeteilt wird .
=S=> BGB 485. 5 Eine Vergütung für geleistete Dienste sowie für die Überlassung der Nutzung von Wohngebäuden ist abweichend von § 357 Abs . 1 und 3 ausgeschlossen . Bedurfte der Vertrag der notariellen Beurkundung , so hat der Verbraucher dem Unternehmer die Kosten der Beurkundung zu erstatten , wenn dies im Vertrag ausdrücklich bestimmt ist . In den Fällen der Absätze 3 und 4 entfällt die Verpflichtung zur Erstattung von Kosten ; der Verbraucher kann vom Unternehmer Ersatz der Kosten des Vertrags verlangen .