kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
Orginal 0
Inhalt
44
=S=> BGB 332 Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten , ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen , so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen .