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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 244. 1 Ist eine in einer anderen Währung als Euro ausgedrückte Geldschuld im Inland zu zahlen , so kann die Zahlung in Euro erfolgen , es sei denn , dass Zahlung in der anderen Währung ausdrücklich vereinbart ist .
=S=> BGB 244. 2 Die Umrechnung erfolgt nach dem Kurswert , der zur Zeit der Zahlung für den Zahlungsort maßgebend ist .