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Dokument BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse
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=S=> BGB 241a. 1 Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet .
=S=> BGB 241a. 2 Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen , wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können .
=S=> BGB 241a. 3 Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor , wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird , dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat .
=S=> BGB 241a.* ) Amtlicher Hinweis : Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ( ABl . EG Nr . L 144 S . 19 ) .