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BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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BGB 227. 1 Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich .
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BGB 227. 2 Notwehr ist diejenige Verteidigung , welche erforderlich ist , um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden .