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=S=> BGB 189. 1 Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten , unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten , unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden .
=S=> BGB 189. 2 Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt , so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen .
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