kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
Orginal 0
Inhalt
169
=S=> BGB 188. 1 Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist .
=S=> BGB 188. 2 Eine Frist , die nach Wochen , nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr , halbes Jahr , Vierteljahr - bestimmt ist , endigt im Falle des § 187 Abs . 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats , welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tag entspricht , in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt , im Falle des § 187 Abs . 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats , welcher dem Tage vorhergeht , der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht .
=S=> BGB 188. 3 Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag , so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats .