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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 187. 1 Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend , so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet , in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt .
=S=> BGB 187. 2 Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt , so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet . Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters .