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=S=> BGB 183 Die vorherige Zustimmung ( Einwilligung ) ist bis zur Vornahme des Rechtsgeschäfts widerruflich , soweit nicht aus dem ihrer Erteilung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt . Der Widerruf kann sowohl dem einen als dem anderen Teil gegenüber erklärt werden .
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