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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 154. 1 Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben , über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll , ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen . Die Verständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend , wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat .
=S=> BGB 154. 2 Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden , so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen , bis die Beurkundung erfolgt ist .