kopfgodoku.de
Listenanzeige
PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
Orginal 0
Inhalt
30
=S=> BGB 145 Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt , ist an den Antrag gebunden , es sei denn , dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat .