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PunktNr Überschrift
Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 109. 1 Bis zur Genehmigung des Vertrags ist der andere Teil zum Widerruf berechtigt . Der Widerruf kann auch dem Minderjährigen gegenüber erklärt werden .
=S=> BGB 109. 2 Hat der andere Teil die Minderjährigkeit gekannt , so kann er nur widerrufen , wenn der Minderjährige der Wahrheit zuwider die Einwilligung des Vertreters behauptet hat ; er kann auch in diesem Falle nicht widerrufen , wenn ihm das Fehlen der Einwilligung bei dem Abschluss des Vertrags bekannt war .