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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 108. 1 Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters , so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab .
=S=> BGB 108. 2 Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf , so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen ; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam . Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden ; wird sie nicht erklärt , so gilt sie als verweigert .
=S=> BGB 108. 3 Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden , so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters .