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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 94. 1 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen , insbesondere Gebäude , sowie die Erzeugnisse des Grundstücks , solange sie mit dem Boden zusammenhängen . Samen wird mit dem Aussäen , eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks .
=S=> BGB 94. 2 Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen .