kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
PunktNr
Überschrift
Dokument
BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
Orginal
0
Inhalt
41
=S=>
BGB 93 Bestandteile einer Sache , die voneinander nicht getrennt werden können , ohne dass der eine oder der andere zerstört oder in seinem Wesen verändert wird ( wesentliche Bestandteile ) , können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein .