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Dokument BGB Buch 1 Allgemeiner Teil
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=S=> BGB 14. 1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft , die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt .
=S=> BGB 14. 2 Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft , die mit der Fähigkeit ausgestattet ist , Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen .
=S=> BGB 14.* ) Amtlicher Hinweis : Diese Vorschriften dienen der Umsetzung der eingangs zu den Nummern 3 , 4 , 6 , 7 , 9 und 11 genannten Richtlinien .