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Dokument Das 4. Buch Mose
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=S=> Num 5,5 Der Herr sprach zu Mose :
=S=> Num 5,6 Sag zu den Israeliten : Wenn ein Mann oder eine Frau etwas , was dem Herrn gehört , veruntreut hat , also eine von den Sünden begangen hat , wie sie bei Menschen vorkommen , dann ist dieser Mensch schuldig geworden .
=S=> Num 5,7 Sie sollen die Sünde , die sie begangen haben , bekennen und der Schuldige soll das , was er schuldet , voll ersetzen und dem , an dem er schuldig geworden ist , noch ein Fünftel dazugeben .
=S=> Num 5,8 Wenn aber der Anspruchsberechtigte keinen Löser hat , dem der Schuldige Ersatz leisten könnte , dann gehört der geschuldete Betrag dem Herrn zugunsten des Priesters , ebenso wie der Sühnewidder , mit dem der Priester für ihn die Sühne erwirkt .
=S=> Num 5,9 Dem Priester gehören auch alle Weihegeschenke , die die Israeliten zu ihm bringen .
=S=> Num 5,10 Jeder kann selbst bestimmen , was er als Weihegeschenk geben will ; was er aber dem Priester gibt , gehört dem Priester .