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Dokument Das 3. Buch Mose
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=S=> Lev 27,16 Weiht ein Mann eines von seinen Erbgrundstücken dem Herrn , so soll der Schätzwert seines Saatgutes geschätzt werden . Ein Hómer Saatgerste entspricht fünfzig Silberschekeln .
=S=> Lev 27,17 Weiht jemand das Feld vom Jubeljahr an , so halte man sich an diesen Schätzwert ;
=S=> Lev 27,18 weiht er es aber nach dem Jubeljahr , soll ihm der Priester den Preis entsprechend der bis zum nächsten Jubeljahr ausstehenden Jahre berechnen und vom Schätzwert abziehen .
=S=> Lev 27,19 Will derjenige , der das Feld geweiht hat , es wieder auslösen , soll er ein Fünftel des Geldes zum Schätzwert hinzufügen , und es soll wieder ihm gehören .
=S=> Lev 27,20 Löst er es nicht aus , verkauft es aber einem anderen , so kann es nicht mehr ausgelöst werden ,
=S=> Lev 27,21 und das Feld wird , wenn es im Jubeljahr frei wird , etwas Heiliges für den Herrn , wie ein Feld , das geweihtes Gut ist . Es wird Eigentum des Priesters .
=S=> Lev 27,22 Wenn jemand dem Herrn ein Feld weiht , das er erworben hat und das nicht zu seinem Erbbesitz gehört ,
=S=> Lev 27,23 berechne der Priester den Schätzwert mit Rücksicht auf die Zeit bis zum Jubeljahr und der Mann bezahle die Summe am selben Tag als etwas Heiliges für den Herrn .
=S=> Lev 27,24 Im Jubeljahr soll das Feld an den Verkäufer zurückfallen , dem es als ererbter Landbesitz gehört .