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Dokument Das 3. Buch Mose
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Inhalt
1714

=U2= 25,1 -- Einleitung --

=S=> Lev 25,1 Der Herr sprach zu Mose auf dem Berg Sinai :

=U2= 25,2-7 -- Das Brachjahr

-- =S=> Lev 25,2 Rede zu den Israeliten und sag zu ihnen : Wenn ihr in das Land kommt , das ich euch gebe , soll das Land Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten .
=S=> Lev 25,3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen , sechs Jahre sollst du deinen Weinberg beschneiden und seinen Ertrag ernten .
=S=> Lev 25,4 Aber im siebten Jahr soll das Land eine vollständige Sabbatruhe zur Ehre des Herrn halten : Dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden .
=S=> Lev 25,5 Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deines nicht beschnittenen Weinstockes sollst du nicht lesen . Für das Land soll es ein Jahr der Sabbatruhe sein .
=S=> Lev 25,6 Der Sabbat des Landes selbst soll euch ernähren : dich , deinen Knecht , deine Magd , deinen Lohnarbeiter , deinen Halbbürger , alle , die bei dir leben .
=S=> Lev 25,7 Auch deinem Vieh und den Tieren in deinem Land wird sein ganzer Ertrag zur Nahrung dienen .

=U2= 25,8-31 -- Das Jubeljahr

-- =S=> Lev 25,8 Du sollst sieben Jahreswochen , siebenmal sieben Jahre , zählen ; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre .
=S=> Lev 25,9 Im siebten Monat , am zehnten Tag des Monats , sollst du das Signalhorn ertönen lassen ; am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen .
=S=> Lev 25,10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus ! Es gelte euch als Jubeljahr . Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren , jeder soll zu seiner Sippe heimkehren .
=S=> Lev 25,11 Dieses fünfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr . Ihr sollt nicht säen , den Nachwuchs nicht abernten , die unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen .
=S=> Lev 25,12 Denn es ist ein Jubeljahr , es soll euch als heilig gelten . Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen .
=S=> Lev 25,13 In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren .
=S=> Lev 25,14 Wenn du deinem Stammesgenossen etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst , sollt ihr einander nicht übervorteilen .
=S=> Lev 25,15 Kaufst du von deinem Stammesgenossen , so berücksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr ; verkauft er dir , dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre berücksichtigen .
=S=> Lev 25,16 Je höher die Anzahl der Jahre , desto höher berechne den Kaufpreis ; je geringer die Anzahl der Jahre , desto weniger verlang von ihm ; denn es ist die Zahl von Ernteerträgen , die er dir verkauft .
=S=> Lev 25,17 Ihr sollt einander nicht übervorteilen . Fürchte deinen Gott ; denn ich bin der Herr , euer Gott .
=S=> Lev 25,18 Ihr sollt meine Satzungen befolgen und auf meine Vorschriften achten und sie ausführen ; dann werdet ihr im Land in Sicherheit wohnen .
=S=> Lev 25,19 Das Land wird seine Frucht geben , ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen .
=S=> Lev 25,20 Wenn ihr aber fragt : Was sollen wir im siebten Jahr essen , wenn wir nicht säen und unseren Ertrag nicht ernten dürfen ? -
=S=> Lev 25,21 Seht , ich werde für euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten und er wird den Ertrag für drei Jahre geben .
=S=> Lev 25,22 Wenn ihr im achten Jahr sät , werdet ihr noch bis zum neunten Jahr vom alten Ertrag essen können ; bis der Ertrag dieses Jahres kommt , werdet ihr vom alten essen können .
=S=> Lev 25,23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden ; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir .
=S=> Lev 25,24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren .
=S=> Lev 25,25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft , soll sein Verwandter als Löser für ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders auslösen .
=S=> Lev 25,26 Hat einer keinen Löser , hat er aber die nötigen Mittel für den Rückkauf selbst aufgebracht ,
=S=> Lev 25,27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Käufer zurückzahlen ; sein Grundbesitz fällt an ihn zurück .
=S=> Lev 25,28 Bringt er die nötigen Mittel für diese Ersatzleistung nicht auf , dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben . Im Jubeljahr wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz .
=S=> Lev 25,29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt , so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres , das dem Verkauf folgt ; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt .
=S=> Lev 25,30 Erfolgt der Rückkauf bis zum Ablauf des Jahres nicht , dann soll das Haus innerhalb der ummauerten Stadt dem Käufer und seinen Nachkommen endgültig verbleiben ; er braucht es im Jubeljahr nicht zu verlassen .
=S=> Lev 25,31 Aber die Häuser in Dörfern , die nicht von Mauern umgeben sind , werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet ; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen .

=U2= 25,32-34 -- Sonderbestimmungen für die Leviten

-- =S=> Lev 25,32 Für die Städte der Leviten , die Häuser der Städte , die ihr Erbbesitz sind , gilt : Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht .
=S=> Lev 25,33 Wenn einer von den Leviten auf Einlösung verzichtet , fällt im Jubeljahr das Haus in der Stadt als Erbbesitz zurück ; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind deren Eigentum mitten unter den Israeliten .
=S=> Lev 25,34 Das Weideland , das zu diesen Städten gehört , kann nicht verkauft werden ; denn es ist zeitlich unbegrenzt ihr Eigentum .

=U2= 25,35-38 -- Soziales Verhalten

-- =S=> Lev 25,35 Wenn dein Bruder verarmt und sich neben dir nicht halten kann , sollst du ihn , auch einen Fremden oder Halbbürger , unterstützen , damit er neben dir leben kann .
=S=> Lev 25,36 Nimm von ihm keinen Zins und Wucher ! Fürchte deinen Gott und dein Bruder soll neben dir leben können .
=S=> Lev 25,37 Du sollst ihm weder dein Geld noch deine Nahrung gegen Zins und Wucher geben .
=S=> Lev 25,38 Ich bin der Herr , euer Gott , der euch aus Ägypten herausgeführt hat , um euch Kanaan zu geben und euer Gott zu sein .

=U2= 25,39-43 -- Die Freilassung israelitischer Sklaven

-- =S=> Lev 25,39 Wenn ein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft , darfst du ihm keine Sklavenarbeit auferlegen ;
=S=> Lev 25,40 er soll dir wie ein Lohnarbeiter oder ein Halbbürger gelten und bei dir bis zum Jubeljahr arbeiten .
=S=> Lev 25,41 Dann soll er von dir frei weggehen , er und seine Kinder , und soll zu seiner Sippe , zum Eigentum seiner Väter zurückkehren .
=S=> Lev 25,42 Denn sie sind meine Knechte ; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt ; sie sollen nicht verkauft werden , wie ein Sklave verkauft wird .
=S=> Lev 25,43 Du sollst nicht mit Gewalt über ihn herrschen . Fürchte deinen Gott !

=U2= 25,44-46 -- Die Sklaven aus fremden Völkern

-- =S=> Lev 25,44 Die Sklaven und Sklavinnen , die euch gehören sollen , kauft von den Völkern , die rings um euch wohnen ; von ihnen könnt ihr Sklaven und Sklavinnen erwerben .
=S=> Lev 25,45 Auch von den Kindern der Halbbürger , die bei euch leben , aus ihren Sippen , die mit euch leben , von den Kindern , die sie in eurem Land gezeugt haben , könnt ihr Sklaven erwerben . Sie sollen euer Eigentum sein
=S=> Lev 25,46 und ihr dürft sie euren Söhnen vererben , damit diese sie als dauerndes Eigentum besitzen ; ihr sollt sie als Sklaven haben . Aber was eure Brüder , die Israeliten , angeht , so soll keiner über den andern mit Gewalt herrschen .

=U2= 25,47-54 -- Das Loskaufrecht israelitischer Sklaven bei Fremden

-- =S=> Lev 25,47 Wenn ein Fremder oder ein Halbbürger bei dir zu Vermögen kommt , aber dein Bruder von ihm wirtschaftlich abhängig wird und sich ihm oder einem Nachkommen aus der Familie eines Fremden verkauft ,
=S=> Lev 25,48 dann soll es , wenn er sich verkauft hat , für ihn ein Loskaufrecht geben : Einer seiner Brüder soll ihn auslösen .
=S=> Lev 25,49 Auslösen sollen ihn sein Onkel , der Sohn seines Onkels oder sonst ein Verwandter aus seiner Sippe . Falls seine eigenen Mittel ausreichen , kann er sich selbst loskaufen .
=S=> Lev 25,50 Er soll mit dem , der ihn gekauft hat , die Jahre zwischen dem Verkaufs - und dem Jubeljahr berechnen ; die Summe des Verkaufspreises soll auf die Zahl der Jahre verteilt werden , wobei die verbrachte Zeit wie die eines Lohnarbeiters gilt .
=S=> Lev 25,51 Wenn noch viele Jahre abzudienen sind , soll er ihrer Zahl entsprechend den Lösepreis von seiner Kaufsumme absetzen .
=S=> Lev 25,52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind , soll er es ihm berechnen ; den Jahren entsprechend soll er den Lösepreis bezahlen .
=S=> Lev 25,53 Er gelte wie ein Lohnarbeiter Jahr um Jahr bei seinem Herrn ; dieser soll nicht vor deinen Augen mit Gewalt über ihn herrschen .
=S=> Lev 25,54 Wenn er in der Zwischenzeit nicht losgekauft wird , soll er im Jubeljahr freigelassen werden , er und seine Kinder .

=U2= 25,55 -- Abschließende Begründung

-- =S=> Lev 25,55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte , meine Knechte sind sie ; ich habe sie aus Ägypten herausgeführt , ich , der Herr , euer Gott .