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Dokument Das 3. Buch Mose
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=S=> Lev 25,47 Wenn ein Fremder oder ein Halbbürger bei dir zu Vermögen kommt , aber dein Bruder von ihm wirtschaftlich abhängig wird und sich ihm oder einem Nachkommen aus der Familie eines Fremden verkauft ,
=S=> Lev 25,48 dann soll es , wenn er sich verkauft hat , für ihn ein Loskaufrecht geben : Einer seiner Brüder soll ihn auslösen .
=S=> Lev 25,49 Auslösen sollen ihn sein Onkel , der Sohn seines Onkels oder sonst ein Verwandter aus seiner Sippe . Falls seine eigenen Mittel ausreichen , kann er sich selbst loskaufen .
=S=> Lev 25,50 Er soll mit dem , der ihn gekauft hat , die Jahre zwischen dem Verkaufs - und dem Jubeljahr berechnen ; die Summe des Verkaufspreises soll auf die Zahl der Jahre verteilt werden , wobei die verbrachte Zeit wie die eines Lohnarbeiters gilt .
=S=> Lev 25,51 Wenn noch viele Jahre abzudienen sind , soll er ihrer Zahl entsprechend den Lösepreis von seiner Kaufsumme absetzen .
=S=> Lev 25,52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind , soll er es ihm berechnen ; den Jahren entsprechend soll er den Lösepreis bezahlen .
=S=> Lev 25,53 Er gelte wie ein Lohnarbeiter Jahr um Jahr bei seinem Herrn ; dieser soll nicht vor deinen Augen mit Gewalt über ihn herrschen .
=S=> Lev 25,54 Wenn er in der Zwischenzeit nicht losgekauft wird , soll er im Jubeljahr freigelassen werden , er und seine Kinder .