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Dokument Das 3. Buch Mose
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=S=> Lev 25,32 Für die Städte der Leviten , die Häuser der Städte , die ihr Erbbesitz sind , gilt : Die Leviten haben ein zeitlich unbegrenztes Rückkaufrecht .
=S=> Lev 25,33 Wenn einer von den Leviten auf Einlösung verzichtet , fällt im Jubeljahr das Haus in der Stadt als Erbbesitz zurück ; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind deren Eigentum mitten unter den Israeliten .
=S=> Lev 25,34 Das Weideland , das zu diesen Städten gehört , kann nicht verkauft werden ; denn es ist zeitlich unbegrenzt ihr Eigentum .