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Dokument Das 3. Buch Mose
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=S=> Lev 25,8 Du sollst sieben Jahreswochen , siebenmal sieben Jahre , zählen ; die Zeit von sieben Jahreswochen ergibt für dich neunundvierzig Jahre .
=S=> Lev 25,9 Im siebten Monat , am zehnten Tag des Monats , sollst du das Signalhorn ertönen lassen ; am Versöhnungstag sollt ihr das Horn im ganzen Land ertönen lassen .
=S=> Lev 25,10 Erklärt dieses fünfzigste Jahr für heilig und ruft Freiheit für alle Bewohner des Landes aus ! Es gelte euch als Jubeljahr . Jeder von euch soll zu seinem Grundbesitz zurückkehren , jeder soll zu seiner Sippe heimkehren .
=S=> Lev 25,11 Dieses fünfzigste Jahr gelte euch als Jubeljahr . Ihr sollt nicht säen , den Nachwuchs nicht abernten , die unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen .
=S=> Lev 25,12 Denn es ist ein Jubeljahr , es soll euch als heilig gelten . Vom Feld weg sollt ihr den Ertrag essen .
=S=> Lev 25,13 In diesem Jubeljahr soll jeder von euch zu seinem Besitz zurückkehren .
=S=> Lev 25,14 Wenn du deinem Stammesgenossen etwas verkaufst oder von ihm etwas kaufst , sollt ihr einander nicht übervorteilen .
=S=> Lev 25,15 Kaufst du von deinem Stammesgenossen , so berücksichtige die Zahl der Jahre nach dem Jubeljahr ; verkauft er dir , dann soll er die noch ausstehenden Ertragsjahre berücksichtigen .
=S=> Lev 25,16 Je höher die Anzahl der Jahre , desto höher berechne den Kaufpreis ; je geringer die Anzahl der Jahre , desto weniger verlang von ihm ; denn es ist die Zahl von Ernteerträgen , die er dir verkauft .
=S=> Lev 25,17 Ihr sollt einander nicht übervorteilen . Fürchte deinen Gott ; denn ich bin der Herr , euer Gott .
=S=> Lev 25,18 Ihr sollt meine Satzungen befolgen und auf meine Vorschriften achten und sie ausführen ; dann werdet ihr im Land in Sicherheit wohnen .
=S=> Lev 25,19 Das Land wird seine Frucht geben , ihr werdet euch satt essen und in Sicherheit darin wohnen .
=S=> Lev 25,20 Wenn ihr aber fragt : Was sollen wir im siebten Jahr essen , wenn wir nicht säen und unseren Ertrag nicht ernten dürfen ? -
=S=> Lev 25,21 Seht , ich werde für euch im sechsten Jahr meinen Segen aufbieten und er wird den Ertrag für drei Jahre geben .
=S=> Lev 25,22 Wenn ihr im achten Jahr sät , werdet ihr noch bis zum neunten Jahr vom alten Ertrag essen können ; bis der Ertrag dieses Jahres kommt , werdet ihr vom alten essen können .
=S=> Lev 25,23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden ; denn das Land gehört mir und ihr seid nur Fremde und Halbbürger bei mir .
=S=> Lev 25,24 Für jeden Grundbesitz sollt ihr ein Rückkaufrecht auf das Land gewähren .
=S=> Lev 25,25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft , soll sein Verwandter als Löser für ihn eintreten und den verkauften Boden seines Bruders auslösen .
=S=> Lev 25,26 Hat einer keinen Löser , hat er aber die nötigen Mittel für den Rückkauf selbst aufgebracht ,
=S=> Lev 25,27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf anrechnen und den Restbetrag dem Käufer zurückzahlen ; sein Grundbesitz fällt an ihn zurück .
=S=> Lev 25,28 Bringt er die nötigen Mittel für diese Ersatzleistung nicht auf , dann soll der verkaufte Grund bis zum Jubeljahr im Besitz des Käufers bleiben . Im Jubeljahr wird das Grundstück frei und es kommt wieder zu seinem Besitz .
=S=> Lev 25,29 Verkauft jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt , so besteht das Rückkaufrecht bis zum Ablauf des Jahres , das dem Verkauf folgt ; sein Rückkaufrecht ist zeitlich beschränkt .
=S=> Lev 25,30 Erfolgt der Rückkauf bis zum Ablauf des Jahres nicht , dann soll das Haus innerhalb der ummauerten Stadt dem Käufer und seinen Nachkommen endgültig verbleiben ; er braucht es im Jubeljahr nicht zu verlassen .
=S=> Lev 25,31 Aber die Häuser in Dörfern , die nicht von Mauern umgeben sind , werden als Bestandteil des freien Feldes betrachtet ; für sie besteht ein Rückkaufrecht und der Käufer muss es im Jubeljahr verlassen .