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Dokument Das 3. Buch Mose
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2059

=U2= 13,1-46 -- Der Aussatz an Menschen

-- =S=> Lev 13,1 Der Herr sprach zu Mose und Aaron :
=S=> Lev 13,2 Wenn sich auf der Haut eines Menschen eine Schwellung , ein Ausschlag oder ein heller Fleck bildet , liegt Verdacht auf Hautaussatz vor . Man soll ihn zum Priester Aaron oder zu einem seiner Söhne , den Priestern , führen .
=S=> Lev 13,3 Der Priester soll das Übel auf der Haut untersuchen . Wenn das Haar an der kranken Stelle weiß wurde und die Stelle tiefer als die übrige Haut liegt , ist es Aussatz . Nachdem der Priester das Übel untersucht hat , soll er den Erkrankten für unrein erklären .
=S=> Lev 13,4 Wenn aber auf der Haut ein weißer Fleck besteht , der nicht merklich tiefer als die übrige Haut liegt , und das Haar nicht weiß geworden ist , soll der Priester den Befallenen für sieben Tage absondern .
=S=> Lev 13,5 Am siebten Tag untersuche er ihn wieder . Wenn er mit seinen eigenen Augen feststellt , dass das Übel gleich geblieben ist und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat , soll er ihn noch einmal für sieben Tage absondern
=S=> Lev 13,6 und ihn am siebten Tag abermals untersuchen . Wenn er dann feststellt , dass das Übel nachgelassen und sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat , soll ihn der Priester für rein erklären . Es handelt sich um einen Ausschlag . Der Kranke soll seine Kleider waschen , dann ist er rein .
=S=> Lev 13,7 Breitet sich jedoch der Ausschlag auf der Haut aus , nachdem der Kranke vom Priester untersucht und für rein erklärt wurde , soll er sich ihm noch einmal zeigen .
=S=> Lev 13,8 Stellt der Priester fest , dass der Ausschlag sich auf der Haut ausgebreitet hat , soll der Priester ihn für unrein erklären : Es handelt sich um Aussatz .
=S=> Lev 13,9 Wenn sich also an jemandem ein Übel von der Art des Aussatzes zeigt , soll man ihn zum Priester bringen .
=S=> Lev 13,10 Stellt der Priester fest , dass sich auf der Haut eine weiße Schwellung zeigt , dass die Haare heller geworden sind und dass sich an der Schwellung wildes Fleisch gebildet hat ,
=S=> Lev 13,11 dann ist es ein veralteter Aussatz auf der Haut . Der Priester soll ihn für unrein erklären , ohne ihn erst abzusondern , denn er ist unrein .
=S=> Lev 13,12 Wenn aber der Aussatz auf der Haut ausbricht , sie völlig ergreift und sich vom Kopf bis zu den Füßen erstreckt , überall , wohin der Priester schaut ,
=S=> Lev 13,13 so soll er den Kranken untersuchen und , falls er feststellt , dass der Aussatz den ganzen Körper bedeckt , den Kranken für rein erklären . Da er völlig weiß geworden ist , ist er rein .
=S=> Lev 13,14 An dem Tag jedoch , an dem an ihm wildes Fleisch sichtbar wird , ist er unrein .
=S=> Lev 13,15 Hat der Priester das wilde Fleisch untersucht , soll er ihn für unrein erklären . Das wilde Fleisch ist etwas Unreines ; es ist Aussatz .
=S=> Lev 13,16 Wenn aber das wilde Fleisch verschwindet und die befallene Stelle weiß wird , soll der Mann den Priester aufsuchen .
=S=> Lev 13,17 Dieser soll ihn untersuchen , und wenn er feststellt , dass die betroffene Stelle tatsächlich weiß geworden ist , soll er den Kranken für rein erklären : Er ist rein .
=S=> Lev 13,18 Wenn sich auf der Haut eines Menschen ein Furunkel bildet und wieder abheilt ,
=S=> Lev 13,19 sich aber dann an der Stelle des Furunkels eine weiße Schwellung oder ein hellroter Fleck bildet , soll er sich dem Priester zeigen ;
=S=> Lev 13,20 dieser soll ihn untersuchen . Wenn er eine merkliche Vertiefung der Haut und heller gewordenes Haar feststellt , soll der Priester ihn für unrein erklären ; es ist ein Fall von Aussatz , der im Furunkel ausgebrochen ist .
=S=> Lev 13,21 Wenn der Priester bei der Untersuchung weder weiße Haare noch eine Vertiefung der Haut , vielmehr ein Abklingen des Übels feststellt , soll er den Kranken sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,22 Wenn sich das Übel dann doch auf der Haut ausbreitet , soll er ihn für unrein erklären : Es ist ein Fall von Aussatz .
=S=> Lev 13,23 Wenn aber der helle Fleck unverändert bleibt , ohne sich auszubreiten , so ist es eine Narbe vom Furunkel ; der Priester soll diesen Menschen für rein erklären .
=S=> Lev 13,24 Wenn jemand auf der Haut eine Brandwunde hat und sich eine Wucherung als hellroter oder weißer Fleck bildet ,
=S=> Lev 13,25 soll ihn der Priester untersuchen . Wenn er heller gewordenes Haar oder eine merkliche Vertiefung des Fleckes in der Haut feststellt , ist es Aussatz , der in der Brandwunde ausgebrochen ist . Der Priester soll den Menschen für unrein erklären ; es ist ein Fall von Aussatz .
=S=> Lev 13,26 Untersucht ihn der Priester und stellt kein weißes Haar auf dem Fleck , keine Vertiefung der Haut , sondern ein Abklingen fest , so soll er ihn sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,27 Am siebten Tag soll er ihn wieder untersuchen . Hat sich das Übel auf der Haut ausgebreitet , soll er ihn für unrein erklären ; es ist ein Fall von Aussatz .
=S=> Lev 13,28 Wenn der helle Fleck unverändert geblieben ist , ohne sich auf der Haut auszubreiten , vielmehr abgeblasst ist , so ist es nur eine angeschwollene Brandnarbe . Der Priester soll den Kranken für rein erklären , denn es ist nur eine Brandnarbe .
=S=> Lev 13,29 Zeigt sich bei einem Mann oder bei einer Frau an Kopf oder Kinn eine kranke Stelle ,
=S=> Lev 13,30 soll der Priester sie untersuchen . Stellt er dort eine merkliche Hautvertiefung mit rötlich gelb glänzendem , schütter gewordenem Haar fest , soll er den Kranken für unrein erklären . Es ist eine Flechte , ein Aussatz des Kopfes oder des Kinns .
=S=> Lev 13,31 Stellt der Priester bei der Untersuchung dieses Falls von Flechte weder eine merkliche Hautvertiefung noch schwarzes Haar fest , soll er den mit Flechte Behafteten sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,32 Am siebten Tag soll er das Übel untersuchen . Stellt er fest , dass sich die Flechte nicht ausgebreitet hat , an ihr kein rötlich gelb glänzendes Haar aufgetreten ist und auch keine merkliche Hautvertiefung besteht ,
=S=> Lev 13,33 soll sich der Kranke rasieren , dabei aber die befallene Stelle aussparen und der Priester soll ihn noch einmal sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,34 Am siebten Tag soll er das Übel wieder untersuchen . Stellt er fest , dass es sich auf der Haut nicht ausgebreitet hat und dass keine merkliche Hautvertiefung besteht , soll er den Kranken für rein erklären . Dieser soll seine Kleider waschen , dann ist er rein .
=S=> Lev 13,35 Hat sich aber die Flechte nach der Reinerklärung doch auf der Haut ausgebreitet ,
=S=> Lev 13,36 soll ihn der Priester wieder untersuchen . Stellt er fest , dass sich die Flechte auf der Haut ausbreitet , braucht der Priester nicht erst festzustellen , ob das Haar rötlich gelb glänzend ist ; er ist unrein .
=S=> Lev 13,37 Scheint aber dem Priester die Flechte gleichzubleiben und wächst an ihr schwarzes Haar , so heilt sie ab ; er ist rein und der Priester soll ihn für rein erklären .
=S=> Lev 13,38 Zeigen sich bei einem Mann oder bei einer Frau Flecken , weiße Flecken auf der Haut ,
=S=> Lev 13,39 so soll der Priester sie untersuchen . Stellt er fest , dass diese Flecken auf der Haut verblassen , so handelt es sich um einen Ausschlag , der auf der Haut ausgebrochen ist ; der Kranke ist rein .
=S=> Lev 13,40 Verliert ein Mann auf seinem Kopf die Haare , so ist es eine Hinterkopfglatze ; er ist rein .
=S=> Lev 13,41 Geschieht es an der Schädelvorderseite , so ist es eine Stirnglatze ; er ist rein .
=S=> Lev 13,42 Entsteht aber auf der Glatze des Hinterkopfes oder über der Stirn ein hellroter Fleck , so ist es Aussatz , der auf dem Kopf oder auf der Stirn dieses Menschen ausbricht .
=S=> Lev 13,43 Der Priester soll ihn untersuchen . Stellt er auf der Hinterkopf - oder auf der Stirnglatze eine hellrote Aussatzschwellung fest , die wie Hautaussatz aussieht ,
=S=> Lev 13,44 so ist der Mensch aussätzig ; er ist unrein . Der Priester muss ihn für unrein erklären ; er ist an seinem Kopf von Aussatz befallen .
=S=> Lev 13,45 Der Aussätzige , der von diesem Übel betroffen ist , soll eingerissene Kleider tragen und das Kopfhaar ungepflegt lassen ; er soll den Schnurrbart verhüllen und ausrufen : Unrein ! Unrein !
=S=> Lev 13,46 Solange das Übel besteht , bleibt er unrein ; er ist unrein . Er soll abgesondert wohnen , außerhalb des Lagers soll er sich aufhalten .

=U2= 13,47-59 -- Der Aussatz an Kleidern

-- =S=> Lev 13,47 Zeigt sich Aussatz auf einem Kleidungsstück , sei es ein Woll - oder Leinenkleid ,
=S=> Lev 13,48 ein Gewebe oder Gewirke aus Leinen oder Wolle , oder auf Leder oder auf irgendeinem Ledergegenstand ,
=S=> Lev 13,49 so ist das ein Fall von Aussatz , der dem Priester dann zu zeigen ist , wenn der Fleck auf dem Kleid , dem Leder , dem Gewebe , dem Gewirke oder irgendeinem Ledergerät grüngelblich oder rötlich erscheint .
=S=> Lev 13,50 Der Priester soll das Übel untersuchen und den befallenen Gegenstand sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,51 Wenn er am siebten Tage beobachtet , dass sich das Übel auf dem Kleid , dem Gewebe , dem Gewirke , dem Leder oder Ledergegenstand , was immer es auch sein mag , ausgebreitet hat , so ist es ein Fall von bösartigem Aussatz : Der befallene Gegenstand ist unrein .
=S=> Lev 13,52 Man soll dieses Kleid , dieses Gewebe , dieses Gewirke aus Wolle oder Leinen oder das Ledergerät , was es auch sein mag , auf dem sich das Übel zeigt , verbrennen ; denn es ist bösartiger Aussatz , der im Feuer verbrannt werden muss .
=S=> Lev 13,53 Wenn aber der Priester bei der Untersuchung feststellt , dass das Übel sich auf diesem Kleid , Gewebe , Gewirke oder Ledergerät nicht ausgebreitet hat ,
=S=> Lev 13,54 soll er den befallenen Gegenstand waschen lassen und ihn noch einmal sieben Tage lang absondern .
=S=> Lev 13,55 Nach dem Abwaschen soll er das Übel untersuchen , und wenn er feststellt , dass sich sein Aussehen nicht verändert hat , so ist der Gegenstand unrein , auch wenn sich das Übel nicht ausbreitet ; du sollst ihn im Feuer verbrennen . Es liegt eine ausgefressene Vertiefung an seiner Vorder - oder Rückseite vor .
=S=> Lev 13,56 Stellt aber der Priester bei der Untersuchung fest , dass das Übel nach dem Abwaschen abgeblasst ist , so soll er die befallene Stelle von dem Kleid , dem Leder , dem Gewebe oder dem Gewirke abreißen .
=S=> Lev 13,57 Sollte aber das Übel auf diesem Kleid , Gewebe , Gewirke oder Ledergerät wieder erscheinen , so greift das Übel weiter um sich und du sollst den befallenen Gegenstand im Feuer verbrennen .
=S=> Lev 13,58 Aber das Kleid , das Gewebe , das Gewirke oder das Ledergerät , auf dem das Übel nach dem Abwaschen verschwunden ist , soll noch einmal gewaschen werden und ist dann rein .
=S=> Lev 13,59 Das ist das Gesetz für den Fall von Aussatz auf einem Woll - oder Leinenkleid , einem Gewebe , Gewirke oder Ledergerät , wenn es gilt , sie für rein oder unrein zu erklären .