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Dokument Das 2. Buch Mose
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=S=> Ex 21,28 Wenn ein Rind einen Mann oder eine Frau so stößt , dass der Betreffende stirbt , dann muss man das Rind steinigen und sein Fleisch darf man nicht essen ; der Eigentümer des Rinds aber bleibt straffrei .
=S=> Ex 21,29 Hat das Rind aber schon früher gestoßen und hat der Eigentümer , obwohl man ihn darauf aufmerksam gemacht hat , auf das Tier nicht aufgepasst , sodass es einen Mann oder eine Frau getötet hat , dann soll man das Rind steinigen und auch sein Eigentümer soll getötet werden .
=S=> Ex 21,30 Will man ihm aber eine Sühne auferlegen , soll er als Lösegeld für sein Leben so viel geben , wie man von ihm fordert .
=S=> Ex 21,31 Stößt das Rind einen Sohn oder eine Tochter , verfahre man nach dem gleichen Grundsatz .
=S=> Ex 21,32 Stößt das Rind einen Sklaven oder eine Sklavin , soll der Eigentümer dem Herrn dreißig Silberschekel zahlen ; das Rind aber soll gesteinigt werden .