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Dokument Das 2. Buch Mose
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=S=> Ex 21,18 Wenn Männer in Streit geraten und einer den andern mit einem Stein oder einer Hacke verletzt , sodass er zwar nicht stirbt , aber bettlägerig wird ,
=S=> Ex 21,19 später wieder aufstehen und mit Krücken draußen umhergehen kann , so ist der freizusprechen , der geschlagen hat ; nur für die Arbeitsunfähigkeit des Geschädigten muss er Ersatz leisten und er muss für die Heilung aufkommen .
=S=> Ex 21,20 Wenn einer seinen Sklaven oder seine Sklavin mit dem Stock so schlägt , dass er unter seiner Hand stirbt , dann muss der Sklave gerächt werden .
=S=> Ex 21,21 Wenn er noch einen oder zwei Tage am Leben bleibt , dann soll den Täter keine Rache treffen ; es geht ja um sein eigenes Geld .
=S=> Ex 21,22 Wenn Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau treffen , sodass sie eine Fehlgeburt hat , ohne dass ein weiterer Schaden entsteht , dann soll der Täter eine Buße zahlen , die ihm der Ehemann der Frau auferlegt ; er kann die Zahlung nach dem Urteil von Schiedsrichtern leisten .
=S=> Ex 21,23 Ist weiterer Schaden entstanden , dann musst du geben : Leben für Leben ,
=S=> Ex 21,24 Auge für Auge , Zahn für Zahn , Hand für Hand , Fuß für Fuß ,
=S=> Ex 21,25 Brandmal für Brandmal , Wunde für Wunde , Strieme für Strieme .
=S=> Ex 21,26 Wenn einer seinem Sklaven oder seiner Sklavin ein Auge ausschlägt , soll er ihn für das ausgeschlagene Auge freilassen .
=S=> Ex 21,27 Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt , soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen .