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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 143b. 1 Das Sondervermögen Deutsche Bundespost wird nach Maßgabe eines Bundesgesetzes in Unternehmen privater Rechtsform umgewandelt . Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über alle sich hieraus ergebenden Angelegenheiten .
=S=> GG 143b. 2 Die vor der Umwandlung bestehenden ausschließlichen Rechte des Bundes können durch Bundesgesetz für eine Übergangszeit den aus der Deutschen Bundespost POSTDIENST und der Deutschen Bundespost TELEKOM hervorgegangenen Unternehmen verliehen werden . Die Kapitalmehrheit am Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost POSTDIENST darf der Bund frühestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes aufgeben . Dazu bedarf es eines Bundesgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates .
=S=> GG 143b. 3 Die bei der Deutschen Bundespost tätigen Bundesbeamten werden unter Wahrung ihrer Rechtsstellung und der Verantwortung des Dienstherrn bei den privaten Unternehmen beschäftigt . Die Unternehmen üben Dienstherrenbefugnisse aus . Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz .