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Dokument Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland
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=S=> GG 136. 1 Der Bundesrat tritt erstmalig am Tage des ersten Zusammentrittes des Bundestages zusammen .
=S=> GG 136. 2 Bis zur Wahl des ersten Bundespräsidenten werden dessen Befugnisse von dem Präsidenten des Bundesrates ausgeübt . Das Recht der Auflösung des Bundestages steht ihm nicht zu .